Informationen zum Blitzschutz/Äußerer Blitzschutz
Unwetter nehmen immer mehr zu - dadurch auch Blitzschläge. Jährlich entstehen in Deutschland Schäden in Millionenhöhe. Der Äußere Blitzschutz sorgt dafür, dass der Blitzstrom, im Falle eines Einschlages, gefahrlos zur Erde abgeleitet wird. Ein Brandschaden wird damit verhindert. Am meisten gefährdet von direktem Blitzschlag ist stets der höchste Punkt der jeweiligen Umgebung - ob Mensch, Tier, Baum oder Gebäude. Das ist jedoch nur eine "Faustregel". Auch Gebäude, die nahe an Kirchen, Kaminen oder Hochhäusern stehen, können vom direkten Blitzschlag getroffen werden.
Jedes Gebäude kann heute wirkungsvoll mit einer Blitzschutzanlage, bestehend aus äußerem und inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz), geschützt werden. Der äußere Blitzschutz sichert wie ein faradayscher Käfig das Gebäude gegen Funkenbildung bei der Ableitung der Blitzenergie. In Deutschland ist eine Blitzschutzanlage für Versammlungsstätten, öffentliche Gebäude (u.a. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten), denkmalgeschützte und explosionsgefährdete Gebäude zwingend erforderlich.
Die Installation von Blitzschutz bei Arbeitsstätten und bei Wohngebäuden, soweit es nicht Hochhäuser sind, ist eine freiwillige Entscheidung des Unternehmers, Bauherren oder Gebäudeeigentümers.
Für Neu- und Umbauten kann bei rechtzeitiger Planung eine Blitzschutzanlage oft zum Bruchteil eines Prozentes des Anlagenwertes realisiert werden – Sicherheit muss nicht teuer sein!
WICHTIG:
Die Berücksichtigung von Anschlussfahnen für Blitzschutz bei der Verlegung des Fundamenterder in der Rohbauphase spart Kosten und Arbeitsaufwand. Wir beraten Sie gern.